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Kostenübernahme Meningokokken B

Änderung der Kostenübernahme bei Meningokokken B Impfung

Ab sofort ist die Meningokokken B Impfung für Babys und Kleinkinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eine Pflichtleistung aller gesetzlicher Krankenkassen. Die Kostenübernahme erfolgt sowohl für alle Impfungen im Rahmen des empfohlenen Impfschemas mit zwei, vier und 12 Monaten als auch für alle Nachholimpfungen bis zum 5. Geburtstag. Anders als bisher müssen Sie den Impfstoff nicht mehr zunächst privat bezahlen und sich anschließend die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Eine Abrechnung kann jetzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte erfolgen. Der Impfstoff ist in der Praxis vorrätig!