Mit 18 Jahren ist noch lange nicht Schluss!

Behandlung von gesetzlich Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Liebe Patienten,

ab 01. Oktober 2025 dürfen wir auch gesetzlich versicherte Patienten über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres behandeln.

Für privat versicherte Patienten und Selbstzahler besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung!